AGB

Für Aufträge zwischen Rhea Bredel im Nachfolgenden auch Auftragnehmer – AN – genannt, und dem Kunden, auch Auftraggeber – AG – genannt. Jedem Auftrag werden die nachfolgend aufgeführten Auftragsbedingungen zu Grunde gelegt. Der AG verpflichtet sich mit der Annahme des Auftrages durch Rücksendung der Auftragsunterlagen, diese allgemeinen Auftragsbedingungen zu lesen, und zu akzeptieren. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die AGB als angenommen. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn der AG diese Vertragsbedingungen nicht gelesen hat. Ausschlaggebend für die Akzeptanz hierbei ist die Rücksendung der Auftragsunterlagen.

[1] ALLGEMEINES

Diese Bedingungen sind fester Bestandteil jedes einzelnen Vertrages und sind stets in Schriftform festzuhalten. Der Geltung anderer Bedingungen des AG wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, haben keine Gültigkeit. Das betrifft auch Kooperationspartner.

[2] AUFTRAGSGEGENSTAND

Folgende Leistungen werden angeboten:

1.) Beratung und Coaching im Bereich Kommunikation

2.) Konzeptentwicklung für Schulungs- und PE-Maßnahmen in Unternehmen

3.) Sonstige Beratungs- und Coachingleistungen sowie die Durchführung von Seminaren.

Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen in den verschiedenen Fachgebieten durchgeführt, z.T. in Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern. Die Tätigkeiten werden in jedem Auftrag separat formuliert.

[3] ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

Ein Auftrag kommt nur dann zustande, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde. Mündliche oder telefonische Verträge und Zusicherungen sind schwebend wirksam.

[4] RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Ein AG kann binnen einer Frist von 8 Tagen nach Auftragserteilung unter schriftlicher Anzeige vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin vertraglich fixierten, vorgenommenen Tätigkeiten hat der AG ordnungsgemäß zu bezahlen. Darüber hinaus ist das Honorar auch dann zu bezahlen, wenn der AG den Auftrag storniert oder – auch aus zwingenden Gründen – seinen Termin absagt. In diesem Falle wird ein Ersatztermin vereinbart, evtl. entstehende Zusatzkosten sind extra zu tragen. Bei Seminaren/Workshops ist ein Rücktritt kostenlos bis 10 Tage vor Seminarbeginn möglich. Danach wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu stellen oder das Seminar zu einem späteren Termin nachzuholen.

[5] EINGEREICHTE UNTERLAGEN

Vom AG eingereichte Unterlagen, die für den Auftrag notwendig sind, werden vertraulich behandelt und auf Wunsch nach Beendigung des Auftrags zurück geschickt.

[6] URHEBER- UND LEISTUNGSSCHUTZRECHTE

Mit der Auftragserteilung bestätigt der AG, über sämtliche für den Auftrag erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die für die von ihm gelieferten Unterlagen bestehen, zu verfügen. Ebenso verhält es sich bei Produkten, Dienstleistungen und dergleichen, die der AG innerhalb seines Auftrages, sowie im Internet und anderer Medien erwähnt und anbietet. Weder der AN, noch Kooperationspartner können in Anspruch genommen werden, wenn sich herausstellt, dass der AG nicht, wie von ihm versichert, der Urheber und Eigentümer der Unterlagen ist. Die vom AN erstellten Konzepte sind sein Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche Freigabe nicht an Dritte weitergegeben werden. Konzepte und alle Mediaprodukte bleiben ferner bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des AN. Der AN handelt stets im Sinne der gültigsten Fassung des UrhG.

[7] ZEITRAUM DER ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN / AUFTRAGSERFÜLLUNG

Aufträge werden in der Reihenfolge des Eingangs, jedoch innerhalb einer bestimmten Frist abgewickelt. Die Frist wird dabei pro Auftrag mit dem AG separat ausgehandelt. Hat der AG den Verzug der ordnungsgemäßen und reibungslosen Abwicklung seines Auftrages zu verantworten, können weder AN, noch Kooperationspartner hierfür in Anspruch genommen werden. Der AN sichert dem AG zu, alle in seinem Auftrag bestellten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, sowie einwandfrei zu erbringen. Der AN kann jedoch nicht garantieren, dass das Leistungsziel erfüllt wird. Dies ist abhängig von den Voraussetzungen, welche der AG mitbringt. Aufgaben, die nicht unmittelbar vom AN durchgeführt werden, liegen im alleinigen Ermessen des jeweils ausführenden Organs. Handelt dieses Organ fahrlässig, vorsätzlich, oder liefert fehlerhaft, kann der AN dafür nicht in Anspruch genommen werden. Versäumt ein Fremdlieferant angesetzte Fristen, kann der AN ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gelten die AGB des Fremdlieferanten.

[8] ZAHLUNGSVERKEHR

Je nach Auftragsgegenstand wird das Honorar zu bestimmten Zeiten während der Auftragserfüllung fällig. Fällige Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zu begleichen. Befindet sich ein AG im Zahlungsverzug, kann der AN den ordentlichen Inkassoweg eingehen. Ferner hat der AN in einem solchen Falle das Recht, die Ausarbeitung bis zur endgültigen Bezahlung zurückzuhalten. Alle erstellten Konzepte und Mediaprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.

[9] TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Die vom AN angebotenen Beratungen, Coachings und Seminare beinhalten Wissensvermittlung und Selbsterfahrung in unterschiedlicher Tiefe und stellen keinen Ersatz für psychologische, psychiatrische oder medizinische Therapie dar. Für die physische und psychische Eignung zur Teilnahme ist der AG selbst verantwortlich. Eine Haftung des AN für Beeinträchtigung jeder Art infolge mangelnder Eignung oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der AG trägt zu jeder Zeit die volle Verantwortung für sich selbst und sein Wohlergehen.

[10] HAFTUNG

Der AN haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn er sich fahrlässig im Verzug befindet, Nicht- oder Schlechterfüllung begeht, und der Umstand unter Vorsatz oder mit grober Fahrlässigkeit eingegangen wird. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicher- und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.

[11] GARANTIEAUSSCHLUSS

Der AN übernimmt bei keinem Auftrag eine Erfolgsgarantie. Sie handelt stets nach bestem Wissen und Gewissen und arbeitet nach gültigen Richtlinien und auf dem technisch neuesten Stand. Der AN kann somit nicht für ausbleibenden oder mangelhaften Erfolg, bzw. Resonanz verantwortlich gemacht werden.

[12] DISTANZIERUNGSERKLÄRUNG

Die Leistungen des AN beruhen auf fundierten und vielfach erprobten Methoden und wissenschaftlichen Grundlagen – nicht auf Ideologie und Sektenkult. Deshalb distanziert sich der AN entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Der AN erklärt, dass seine Leistungen nicht auf einer Methode von L. Ron Hubbard und/oder einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode basieren.

[13] NEBENABREDEN UND SCHRIFTFORM

Änderungen, und / oder Ergänzungen zum vorliegenden Vertrag, einschließlich etwaiger Nebenabreden und einschließlich Änderungen dieser Klauseln bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

[14] INTERNA / DATENSCHUTZ

Die Daten des AG werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes beim AN abgespeichert. Eine Weitergabe ist nicht gestattet. Beide Vertragsparteien, sowie in den jeweiligen Auftrag involvierte Partner verpflichten sich, keinerlei Internas an Dritte weiterzugeben.

[15] GERICHTSSTAND / ANDWENDBARES RECHT

Durch die Herausnahme einzelner Vertragspunkte, oder den Ersatz solcher, bleiben die übrigen Punkte unberührt, und verlieren weder einzeln noch insgesamt an Wirkung. Der Erfüllungsort und ausschließliche Gerichtsstand für beide Parteien ist Fürstenfeldbruck, und die hierfür zuständigen Gerichte. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

© 2015, Rhea Bredel, Gröbenzell